Kosten
Pflegegeld
Pflegegeld wird direkt ausgezahlt. Es dient dem Zweck, die Pflege in häuslicher Umgebung selbst zu organisieren. Im Sinne einer Qualitätskontrolle und Hilfestellung werden professionelle Beratungen in der Häuslichkeit durchgeführt.
Sachleistung
Medizinischen Sach- und Dienstleistungen werden durch die Krankenkasse bereitgestellt. Das bedeutet: Eine Pflegedienst übernimmt die gesamte Pflege und die Krankenkasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Anteil der Kosten.
Kostenübernahme
Pflegegrad | Sachleistung | Pflegegeld |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 724 € | 316 € |
3 | 1363 € | 545 € |
4 | 1693 € | 728 € |
5 | 2095 € | 901 € |
Seit dem 01.01.2015 erhalten Pflegebedürftige des Pflegegrades 0, 1 oder 2 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Personenkreis nach §45a SGB XI) erhöhte Leistungen. Die Höhe der Leistungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Ihre Ansprüche ab dem 01. Januar 2015 (alle Beträge in Euro)